Verwalterwahl wegen fehlendem Bonitätsnachweis unwirksam / Nachweis einer Vermögenshaftpflicht genügt nicht
Die Entscheidung des LG Dortmund führt die
Rechtsprechung des BGH fort und schwächt damit die Position aller neu zu
wählenden Verwaltungen erheblich. Für neu zu wählende Verwalter wird
diese Rechtsprechung zu einer schweren Hürde werden, wenn diese vorher
ihre finanzielle Ausstattung nicht offenlegen, was bisher in der Praxis
so gut wie nie erfolgt. Dies eröffnet aber einem mit der Wahl der
Verwaltung nicht einverstandenen Wohnungseigentümer bei sorgfältiger
Argumentation erhebliche Erfolgsaussichten in einem
Beschlussanfechtungsverfahren.
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